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Mietwagennutzung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall

Generell gilt: bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall besteht Anspruch auf Mietwagennutzung. Aber Achtung: es gibt Fallstricke, die zu beachten sind, damit der Versicherer des Unfallgegners wirklich alle Mietwagenkosten übernimmt. Um Kürzungen zu vermeiden, hat die auf Verkehrsrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei Haas Rechtsanwälte untenstehenden Leitfaden erstellt.

Welcher Anspruch besteht bei einem verkehrssicheren Fahrzeug?
Ist das Fahrzeug verkehrssicher, darf der Mietwagen im Falle der Reparatur für die Dauer derselben genutzt werden. Handelt es sich um einen Totalschaden, muss der Unfallwagen bis zur Zulassung des neuen Pkw genutzt werden.


Wie verhält es sich bei einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug?
Der Nutzungsanspruch besteht im Reparaturfall ab dem Unfalltag bis zur Gutachtenerstellung zuzüglich tatsächlicher Reparaturdauer. Bei einem Totalschaden ab dem Unfalltag bis zur Gutachtenerstellung zuzüglich Wiederbeschaffungsdauer gemäß Gutachten.

Wie sieht es aus bei Sonderfällen?
Bei Sonderfällen (130 Prozent-Fall (Reparaturkosten brutto bis zu 30 Prozent über Wiederbeschaffungswert brutto) und unter 100 Prozent-Fall (Reparaturkosten brutto unter Wiederbeschaffungswert brutto, aber oberhalb Wiederbeschaffungsaufwand brutto)) kommen noch drei Tage Überlegungszeit hinzu, in denen Geschädigte entscheiden dürfen, ob sie reparieren lassen oder verkaufen.


Was passiert bei Verzögerungen?
Verzögerungen bei der Reparaturdurchführung, zum Beispiel wegen Lieferschwierigkeiten bei der Ersatzteilbeschaffung oder bei unvorhersehbarem Personalausfall (Krankheit) sind im Reparaturablaufplan der Werkstatt zu vermerken, bestenfalls mit entsprechenden schriftlichen Nachweisen. Da solche Verzögerungen unter das vom Schädiger zu tragende Werkstattrisiko fallen, ist der gegnerische Haftpflichtversicherer eintrittspflichtig.
Sofern eine längere Mietwagennutzung, zum Beispiel, weil absehbar ist, dass ein Ersatzteil wochenlang nicht lieferbar ist, erforderlich wird, ist ein Hinweis an den gegnerischen Versicherer erforderlich, um eine Langzeitmiete abzustimmen, da ansonsten ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vorgeworfen werden könnte.


Wann ist der Reparaturauftrag zu erteilen?
Der Reparaturauftrag ist ab Kenntnis des Gutachtens und dem Entschluss zur Reparatur schnellstmöglich von den Geschädigten zu erteilen, unabhängig von der Haftungsbestätigung eines Versicherers. Die Reparatur ist durchzuführen, sobald der Reparaturauftrag erteilt wurde. Es besteht kein Anspruch auf Mietwagennutzung, bis der gegnerische Haftpflichtversicherer die Haftung bestätigt. Dies stellt einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht dar.


Wie schnell ist die Ersatzbeschaffung vorzunehmen?
Die Ersatzbeschaffung ist ab Kenntnis des Gutachtens schnellstmöglich in die Wege zu leiten. Ist kein gleichwertiges Ersatzfahrzeug verfügbar, muss dies dokumentiert werden, ebenso wie Lieferverzögerungen.

Bei einem unverschuldeten Unfall besteht das Anrecht auf einen Mietwagen. Dabei gibt es allerdings einige Aspekte zu beachten.


Wann muss der gegnerische Haftpflichtversicherer Mietwagenkosten übernehmen?
Mietwagenkosten werden nur dann erstattet, wenn der Unfallwagen entweder (teilweise) repariert wurde und dies durch eine Reparaturkostenrechnung oder eine Reparaturbestätigung belegt werden kann oder wenn eine Ersatzbeschaffung geleistet wurde, die durch eine Fahrzeugrechnung, einen Kaufvertrag oder einen Leasing-/ Finanzierungsvertrag nachgewiesen werden kann. Es gibt keine fiktiven Mietwagenkosten.

Gibt es eine Mindestfahrleistung?
Anspruch auf einen Mietwagen besteht nur dann, wenn der Geschädigte diesen tatsächlich nutzt und andere Optionen (Taxi, öffentlicher Nahverkehr) unzumutbar oder teurer wären. Mit dem Mietwagen muss eine tägliche Strecke von mindestens 20 Kilometern zurückgelegt. Ausnahmen gelten zum Beispiel bei ländlicher Wohnlage, Rufbereitschaft, Schichtdienst, Betreuung von Kleinkindern, pflegebedürftigen Personen, das Fahrzeug wird zum Transport von Arbeitsgeräten, Material benötigt, und Ählichem.

Muss ein klassenniedrigeres Fahrzeug genutzt werden?
Obwohl grundsätzlich Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug besteht, sollte ein Fahrzeug unterhalb der Fahrzeugklasse des verunfallten Pkw als Mietwagen herausgegeben beziehungsweise abgerechnet werden. Andernfalls zieht der gegnerische Haftpflichtversicherer ersparte Eigen-kosten von zehn bis fünfzehn Prozent ab.


Sind Mietwagenangebote des gegnerischen Haftpflichtversicherers beachtlich?

Bevor ein Mietwagen herausgegeben wird, sollte der Geschädigte gefragt werden, ob er bereits ein konkretes, günstigeres Mietwagenangebot des gegnerischen Haftpflichtversicherers erhalten hat. Ist dies der Fall, ist der Versicherer berechtigt, die Mietwagenkosten gemäß dem Angebot zu deckeln, das heißt, der Mietwagen ist entweder gemäß dem Angebot abzurechnen oder Geschädigte müssen einen Mietwagen über den Versicherer nutzen, damit kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vorliegt.


Werden Mietwagenkosten bei einem Auslandsunfall erstattet?

Bei einem Unfall, der sich im Ausland ereignet hat, gilt stets das ausländische Recht des Unfallortes. So gibt es beispielsweise europäische Länder, in denen ein Mietwagen nur genutzt werden darf, wenn dieser zwingend zur Berufsausübung benötigt wird, wobei hiermit nicht die Fahrt zur Arbeitsstelle gemeint ist. Es empfiehlt sich Rücksprache mit einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu halten, bevor in Auslandsfällen ein Mietwagen an Geschädigte herausgegeben wird.

Übernimmt der Vollkaskoversicherer Mietwagenkosten?
Kaskoversicherungen übernehmen grundsätzlich keine Mietwagenkosten. Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn der Versicherungsvertrag der Geschädigten ausdrücklich Mietwagenkosten mit umfasst. Dies ist nur sehr selten der Fall.

Autorin: Karoline Guzy, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht

Über Vanessa Thamer

Vanessa Thamer ist Redakteurin bei Management-Publishing in Weilburg/Rhein-Main.

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